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Für alle naturheilkundliche Behandlungen ist bitte ein Termin nötig.

 

Um einen Termin zu vereinbaren, rufen Sie mich bitte unter 0152 29263535 an. 

Die Leistungen der Naturheilkunde sind nach §4 Abs. 14 UstG. umsatzsteuerfrei.   

Für Heilpraktiker gibt es keine rechtlich bindende Gebührenordnung, deshalb sind sie grundsätzlich in der Kalkulation des Honorars frei.

Gerne erstelle ich Ihnen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Erkundigen Sie sich bitte vorab, welche Leistungen werde Ihnen

von der Krankenkasse erstattet. Die Zahlung des Honorars erfolgt am Ende jeder Sitzung in bar gegen Rechnung oder Kartenzahlung.

 

Um die Erstanamnese gut, genau und aber auch zügig durchzuführen und Sie optimal betreuen zu können, bitte ich Sie den Anamnesebogen vorab ausdrucken, daheim auszufüllen und zum Erstgespräch mitzunehmen. Vermeiden Sie bitte gern genutzte ärztliche "Fachausdrücke" - ich möchte gerne Ihre Sprache hören. Es ist sehr wichtig, wenn Sie sich mit der Beantwortung etwas Mühe geben. Auch scheinbar unwichtige nebensächlichen Kleinigkeiten können sehr wertvoll sein. Bitte schildern Sie hier alle Einzelheiten.

 

Den Behandlungsvertrag können Sie hier nachlesen, bzw. ausdrucken und mitbringen. 

 

Verschreibungspflichtige Medikamente und Betäubungsmittel darf der Heilpraktiker nicht verordnen. Ein Behandlungsverbot für Heilpraktiker besteht bei meldepflichtigen Krankheiten und Geschlechtserkrankungen, für den Bereich der Zahnmedizin, und der Geburtshilfe. Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem Heilpraktiker oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet.

 

Grundsätzlich zahlen Sie nur die in Anspruch genommenen Termine. Sie sollten allerdings beachten, dass ich nicht wahrgenommene Termine dennoch in Rechnung stelle - mit 60,00 € Ausfall-Honorar, wenn diese nicht spätestens 24 Stunden vorher - 1 Werktag - von Ihnen abgesagt werden.